Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Ein Trainingsvertrag mit der To The Limit Gym GmbH ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Bis zur Vollendung des 18. Altersjahres muss eine Bescheinigung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Der gesetzliche Vertreter haftet solidarisch für alle Verpflichtungen.

  2. Der Trainingsvertrag ist persönlich und nicht übertragbar.

  3. Die Mitgliedschaft bei der To The Limit Gym GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Der Trainingsvertrag berechtigt das Mitglied im Zusammenhang mit dem persönlichen Training zum Besuch und Nutzung der Einrichtungen der To The Limit Gym GmbH. Bei behördlich angeordneten Schließungen hat das Mitglied keinen Anspruch auf Erstattung, Reduzierung oder Rückvergütung der bereits gezahlten Mitgliedergebühr. Dasselbe gilt für eine angeordnete Masken-, Zertifikatspflicht oder ähnliches. Das Mitglied bestätigt und verpflichtet sich, behördlich angeordnete Maßnahmen (z.B. Zertifikatspflicht) einzuhalten und entbindet die To The Limit Gym GmbH von jeglicher Haftung.

  4. Die gesamte Mitgliedergebühr ist per Vertragsabschluss respektive per Vertragserneuerung fällig. Bei Zahlungsverzug ist dem Mitglied der Zutritt zu den Räumlichkeiten der To The Limit Gym GmbH nicht mehr gestattet. Die To The Limit Gym GmbH kann Mahngebühren erheben. Zudem ist ab der 1. Mahnung Verzugszins geschuldet. Die To The Limit Gym GmbH behält sich vor, ein Inkassobüro zu beauftragen oder die Forderung abzutreten.

  5. Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung (inklusive Hygienevorschriften) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten. Die Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt worden und gelten als integrierende Bestandteile des Trainingsvertrags. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die To The Limit Gym GmbH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Nutzung des Zugangscodes zu untersagen. Bei schwerwiegender Störung in den Räumlichkeiten der To The Limit Gym GmbH wird dem Mitglied ein Hausverbot ausgesprochen. Es besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung bereits geleisteter Mitgliedsgebühren.

  6. Die Vertragslaufzeit und die Preise orientieren sich an den angebotenen Mitgliedschaften.

  7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte ohne Betreuung und ohne Aufsicht vor Ort erfolgt. Das To The Limit Gym ist ein Ort des selbständigen Trainings. Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten liegt ausdrücklich beim Mitglied. Die To The Limit Gym GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen sowie den Verlust von Wertgegenständen, Effekten, Geld, Kleidung etc. des Mitglieds innerhalb aller Räumlichkeiten. Das Mitglied muss sein persönliches Training an seine persönliche Leistungsfähigkeit anpassen. Die To The Limit Gym GmbH empfiehlt, die Trainingsbereitschaft vor Beginn der Mitgliedschaft von einem Arzt überprüfen zu lassen. Das Mitglied versichert der To The Limit Gym GmbH, das Training nur aufzunehmen, sofern das Mitglied in guter körperlicher Verfassung ist und keine medizinischen Gründe oder Beeinträchtigungen vorliegen, welche eine Nutzung der Trainingsfläche oder der Trainingsgeräte beeinträchtigen. Auch haftet die To The Limit Gym GmbH nicht für verkaufte Lebensmittel und Nahrungsergänzungsprodukte.

  8. Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen und/oder Verschmutzungen der Räumlichkeiten und Trainingsgeräte und hat der To The Limit Gym GmbH die entsprechenden Reparatur-, Reinigungs- oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

  9. Bei einer Nichtinanspruchnahme der Räumlichkeiten der To The Limit Gym GmbH hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Kürzung der Mitgliedergebühr (keine „Time-Stop”-Option).

  10. Die To The Limit Gym GmbH bestimmt die Einrichtung und Geräte selber und entscheidet, welche Geräte ersetzt oder angeschafft werden. Die To The Limit Gym GmbH kann die Öffnungszeiten und Mitgliedergebühren anpassen, sofern es die Verhältnisse erfordern.

  11. Aggressives Verhalten und sexuelle Belästigung führen zur sofortigen Beendigung der Mitgliedschaft ohne Gebührenerstattung sowie zu Hausverbot. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich aus Sicherheitsgründen videoüberwacht ist. Auch sonstige Regelverstöße können zur Vertragsauflösung führen.

  12. Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von der To The Limit GmbH auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.

  13. Mit der Unterzeichnung des Trainingsvertrags akzeptiert das Mitglied gleichzeitig die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Hausordnung der To The Limit Gym GmbH. Es gilt immer die aktuellste Version der Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie der Hausordnung. (Gym Rules).

  14. Weisungsberechtigung
    Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

  15. Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

  16. Es ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Freiburg.